Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Die CC-Falle | Thomas Wolf stellt Fotos unter CC BY SA bei Wikimedia ein – nur um selbst Urheberrechtsverletzungs-Abmahnungen einzuklagen

Frage an Wikipedia / Wikimedia: Warum finden Fotos von Thomas Wolf / “Der Wolf im Wald” Verwendung bei Wikipedia? Sollten diese Bilder nicht besser aus Wikipedia-Artikeln entfernt werden?

Die Vorstellung ist allen Seitenbetreibern und Bloggern ein Graus: Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen von Bildmedien.

Die nicht-kommerzielle Seite segu Geschichte (Open Educational Resources) besteht jetzt bereits seit sechs Jahren. An diesem Freitag wurde uns die erste Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung per Mail zugeschickt. Der Inhalt der Mail ist unten ausführlich dokumentiert. Erstaunlich ist, dass der Kläger Thomas Wolf – TW PHOTOMEDIA die Fotos selbst bei der Wikimedia unter CC BY SA 3.0 eingestellt hat – offenbar mit dem Ziel, Nutzer dieser Fotos, die das Foto nicht unter den richtiger Namensnennung auf ihrer Seite weiterverwenden, mit überzogenen Geldforderungen zu behelligen. Die Abmahnung von Thomas Wolf an segu beinhaltet ein “Angebot” zur Zahlung von 1177 Euro – freilich ohne sich vorher einmal an uns zu wenden mit einer Nachfrage oder der Bitte, das Foto zu entfernen. Thomas Wolf ist seit Jahren bekannt für diese Praxis – Link 1Link 2viele weitere Links hierzu. Er hat offenbar bereits hunderte solcher Verfahren angestrengt und etliche Gerichtsverfahren durchlaufen.

segu-geschichte_de_architektur-sprechende-steine_neuschwanstein-2
Auf diesen Screenshot bezieht sich die Abmahnung von Thomas Wolf (war der Mail angehängt) – keine eigentliche segu-Seite, sondern ein Medien-Anhang-Seite, die WordPress automatisch generiert

In den segu Lernmodul-Seiten werden die Bilder jeweils sorgfältig mit der richtigen Lizenzangabe verwendet. Thomas Wolf bezieht sich in seiner Mail nicht auf eine segu-Lernmodul-Seite, sondern auf die von WordPress für jedes Foto automatisch erstellte Medien-Anhang-Seite, auf der nur das Foto und sonst nichts zu sehen ist. Wir haben jetzt das Plugin Attachment Pages Redirect installiert, das verhindert, dass diese Anhang-Seiten überhaupt noch angezeigt werden.

Die Fotos von Der Wolf im Wald finden sich in vielen Wikipedia-Artikeln. In unserem Falle im Artikel bezieht sich die Abmahnung auf ein Foto des Schlosses Neuschwanstein, das auch an erster Stelle im Wikipedia-Artikel zu Schloss Neuschwanstein zu finden ist. Das Foto wird auch in anderen Wikipedia-Artikeln dutzendfach verwendet. Unter dem User-Namen gibt es eine Reihe von Fotos bekannter Bauwerke (Kölner Dom, Brandenburger Tor etc.) – offenbar in der Absicht, dass sie häufig weiterverwendet werden.

Über das Verhalten von Thomas Wolf erübrigt sich jeder Kommentar. Erstaunlich ist aber, dass – obwohl sein Verhalten schon vielfach dokumentiert wurde – seine Bilder in der Wikimedia / Wikipedia so weit verbreitet sind und Verwendung finden. Dabei gibt doch jeweils genügend gleichwertige Bilder anderer Wikipedia-Autoren. Deshalb die Frage an die Wikimedia / Wikipedia-Community: Könnte man die Fotos von Thomas Wolf / “Der Wolf im Wald” aus der Wikimedia / Wikipedia verbannen?

 

Nachtrag 17.1.2017: Bei Wikimedia gibt es eine umfangreiche Diskussion zu dem Fall – im Löschantrag zum Neuschwanstein-Foto von Der Wolf im Wald.

Nachtrag 19.1.2017: Auf der Seite des Artikels Neuschwanstein hat das Ersetzen / Rückgängig-Machen des Fotos von Wolf einen Edit War ausgelöst. Die Seite ist bis zum 25.1. gesperrt. Auch auf der der Diskussionsseite zum Artikel gibt es jetzt eine breite Diskussion zum Thema – sowie auch im Commons Forum. Übrigens: An allen Einträgen / Diskussionsbeiträgen in der Wikipedia bin ich nicht beteiligt.

Nachtrag 20.1.2017: Dokumentation der drei Diskussionen bei Wikipedia: Löschantrag / Diskussionsseite Neuschwanstein / Commons Forum – pdf von 41 Seiten

Nachtrag 23.1.2017: Bei Wikipedia wird ein Meinungsbild zur Sanktion direkt abmahnender Fotografen eingerichtet.

Nachtrag 23.1.2017, 2.: Thomas Wolf hat heute via Mail mitgeteilt, dass er die Abmahnung gegen die Seite segu Geschichte zurückzieht – “sofern das Bild (in der unzulässigen Form) nicht weiter genutzt wird”. Da wir das Bild auf der Seite ersetzt haben, ist diese Bedingung erfüllt.

Dokumentation: Email von Thomas Wolf vom 13.1.2017, im Anhang der Mail befindet sich ein “Angebot” über die Zahlung von 1177 Euro

Urheberrechtsverletzung (Vorgang #01163)

Sehr geehrter Herr Dr. Pallaske,

sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihrer Webseite „segu-geschichte.de“ verwenden Sie folgendes Lichtbildwerk meiner Urheberschaft, ohne dass diese Nutzung durch mich lizenziert worden wäre. Es handelt sich dabei auf den Seiten „http://segu-geschichte.de/architektur-sprechende-steine/neuschwanstein-2/“ und „http://segu-geschichte.de/wp-content/uploads/2015/05/Neuschwanstein-1.jpg“ (Screenshots anbei) um das Bild „SCHLOSS NEUSCHWANSTEIN 2013 (Bildnummer #0084)“. Das Original, dessen Sie sich zugunsten Ihrer Webpräsenz bedient haben, findet sich auf der Unternehmenswebseite meiner Fotoagentur, wo es meinen Kunden unter folgender Adresse kostenpflichtig zur Lizenzierung angeboten wird:

http://tw-photomedia.de/bilder/0084

Ich habe das Bild zwar vor einiger Zeit für die enzyklopädische Nutzung sowie zu Werbezwecken auch auf der Plattform „Wikimedia Commons“ zur Verfügung gestellt, wo Sie es unter der Adresse

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schloss_Neuschwanstein_2013.jpg?uselang=de

finden können, aber auch dort steht es nicht etwa zur gemeinfreien Nutzung bereit. Das Lichtbildwerk habe ich als alleiniger Urheber und Rechteinhaber für die Nutzung in „Wikipedia“ und anderen Projekten der Wikimedia Foundation unter die Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland“ gestellt. Die Verwendung von Werken, die unter dieser Lizenz stehen, ist möglich, sofern die Lizenzbedingungen vollumfänglich eingehalten werden. Sie finden diese hier:

http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de

Insbesondere gelten dabei folgende Bedingungen der Urhebernennung (Auszug aus der Bildbeschreibung bei „Wikimedia Commons“):

„[…] Das Bild genießt urheberrechtlichen Schutz und ist nicht gemeinfrei! Es kann aber gemäß der Lizenz weiterverwendet werden, solange der Urheber in folgender Form kenntlich gemacht wird: © Thomas Wolf, www.foto-tw.de. Zusätzlich ist bei Weiternutzungen die Lizenz zu benennen; es genügt dabei die Abkürzung „CC BY-SA 3.0 DE“ (mit Verweis auf die Lizenzurkunde). Die entsprechenden Urheber- und Lizenzangaben können direkt am Bild oder in einem gesonderten Bildquellenverzeichnis gemacht werden, müssen in jedem Fall aber eindeutig zuordbar und leicht aufzufinden sein. Angaben als Mouseover reichen nicht aus. Pauschale Bildquellenangaben wie „Wikipedia“ werden der Lizenz ebenfalls nicht gerecht. Jegliche Verwendungen des Bildes ohne den geforderten Urhebervermerk sind gemäß der Lizenz unzulässig und verletzen damit das Urheberrecht. Das gilt natürlich nicht, falls der Urheber auf anderem Wege eine Erlaubnis zur Bildnutzung erteilt hat, wie er es z.B. über seine Fotoagentur kostenpflichtig anbietet (Lizenzierung ohne Namensnennungspflichten). […]‟

Sie haben mich jedoch weder als Urheber kenntlich gemacht, noch einen Hyperlink auf meine Webpräsenz gestellt oder den Lizenznamen auf Ihre Webseite aufgenommen. Dies stellt drei evidente Verstöße gegen die obige Creative-Commons-Lizenz dar, wodurch die Lizenz automatisch Ihre Gültigkeit verliert und durch Sie nicht in Anspruch genommen werden kann. Daher wäre es in diesem Fall unumgänglich gewesen, bei mir eine kostenpflichtige Bildnutzungslizenz zu erwerben, die keine Urhebernennung erfordert. Darauf wurde bei Wikimedia ausdrücklich hingewiesen (siehe oben). Solche Lizenzen ohne Namensnennungspflichten können über meine Unternehmenswebseite „www.tw-photomedia.de“ sowie per Mail über die Adresse „lizenzen@tw-photomedia.de“ erworben werden. Zur Ermittlung der anfallenden Lizenzgebühren werden dabei meine Lizenzkataloge (abrufbar unter „http://tw-photomedia.de/lizenzen.php“) herangezogen. Eine weitere Möglichkeit, das oben bezeichnete Lichtbildwerk rechtskonform zu nutzen, existiert nicht.

Sie haben aber weder eine kostenpflichtige Lizenz zur Nutzung des Bildes bei mir erworben noch haben Sie das Bild im Rahmen der Creative-Commons-Lizenz genutzt und sich damit nachweislich geschützte Inhalte zu eigen gemacht, an denen Sie keine Nutzungsrechte besitzen. Somit verstoßen Sie gegen geltendes Recht. Gemäß der deutschen Jurisdiktion sowie nach §106 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte der Bundesrepublik Deutschland (UrhG) wird Ihre unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung meines geschützten Bildwerks als unerlaubte Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Werks eingestuft. Ihr Handeln ist demnach strafbar und kann vor Gericht sogar mit bis zu 3 Jahren Haft geahndet werden. Genaueres dazu erfahren Sie hier:

http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG002801377

Ihre unerlaubte Verwertung meines Bildes wurde von mir vorsichtshalber gerichtsfest gesichert. Zudem sehe ich mich im Zweifelsfalle imstande, mehrere Zeugen zu präsentieren, die das Ergebnis Ihrer Verletzungshandlung gesehen und unabhängig von meinen Aufzeichnungen dokumentiert haben, sodass sie den Tatbestand der Urheberrechtsverletzung vor Gericht ohne jeden Zweifel bestätigen könnten. Dennoch möchte ich Ihnen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – gleichwohl rechtsverbindlich – zunächst ein Angebot zur außergerichtlichen Streitbeilegung unterbreiten, damit wir diese unschöne Angelegenheit schnell zu den Akten legen können. Sollten Sie dieses Angebot (siehe PDF) annehmen und den Vergleichsbetrag fristgerecht ausgleichen, erhalten Sie nachträglich eine einfache Lizenz zur öffentlichen Zugänglichmachung des Bildes (in gegenständlichem Umfang) und ich würde den Vorfall nach dem fristgerechten Zahlungseingang nicht weiter verfolgen, was ich hiermit verbindlich garantiere. Insofern wären nach Ihrer Zahlung alle meinerseitigen Ansprüche in Bezug auf die gegenständliche unerlaubte Bildnutzung vollumfänglich und unwiderruflich abgegolten. Die Lizenz, welche Sie durch die Annahme des Angebots erhalten, gilt von heute an noch 14 Tage.

Bei der von Ihnen vorgenommenen Bildnutzung muss davon ausgegangen werden, dass – wie es allgemein üblich ist – für das Lichtbildwerk ihrerseits eine angemessene Vergütung gezahlt wurde, da es durch Sie eindeutig nicht im Rahmen einer Creative-Commons-Lizenz genutzt wurde (fehlende Urhebernennung). Für eine solche Bildnutzung zahlt meine reguläre Kundschaft Lizenzgebühren, die sich nach meinen jeweiligen Lizenzkatalogen richten. Normalerweise rechne ich Online-Urheberrechtsverletzungen außergerichtlich nach meinem Lizenzkatalog WEB (http://tw-photomedia.de/kataloge/web.pdf) mit der doppelten regulären Lizenzgebühr ab. Im vorliegenden Fall würde sich der Zahlbetrag inkl. des Verletzerzuschlags von 100% auf insg. 2200 € (netto) belaufen (Tarif: Preisklasse 8, 32 Monate, k), n)). Dieser Betrag orientiert sich an Bildgröße, Nutzungsdauer, Ausrichtung der Webseite und Positionierung des Bildes auf der Seite. Um die Angelegenheit nun aber unkompliziert und ohne einen Rechtsstreit beilegen zu können, biete ich Ihnen hiermit – wie oben ausgeführt – eine außergerichtliche Streitbeilegung inkl. der Abgeltung aller wechselseitigen Ansprüche (in Bezug auf die gegenständliche Bildnutzung) für einen Pauschalbetrag von 1100 € (netto) an. Anbei finden Sie das Angebot in Form einer PDF-Datei. Es handelt es sich dabei um ein einmaliges Angebot, welches bis zum 27.01.2017 befristet ist. Nach diesem Datum verliert das Angebot seine Gültigkeit und ich übergebe die Angelegenheit dann meinem Rechtsanwalt zur gerichtlichen Durchsetzung meiner Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, sofern auf meinem Bankkonto bei der Postbank (siehe PDF) kein rechtzeitiger Zahlungseingang zu verzeichnen ist. Sorgen Sie also unbedingt dafür, dass Ihre Zahlung spätestens am Stichtag bei mir eintrifft und kündigen Sie diese notfalls an, wenn Sie die Einleitung rechtlicher Schritte verhindern möchten. Für den Fall, dass Ihre Zahlung erst nach dem Ablauf der Frist eintrifft und bereits gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet worden sind, tragen Sie die entstandenen Kosten vollumfänglich, ansonsten kann ich keine laufende(n) Klage(n) zurückziehen. Sollten Sie das Angebot fristgerecht durch Zahlung oder schriftliche Zustimmung annehmen, übersende ich Ihnen umgehend eine entsprechende Rechnung für Ihre Buchführung.

Unabhängig von der Zahlung des Vergleichsbetrags verlange ich von Ihnen bis zum Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist die vollständige Löschung des Bildes aus dem Internet. Sollte sich das Bild auch nach Ablauf der Frist noch in irgendeiner Form in einem durch Sie verantworteten Internetauftritt wiederfinden, würden natürlich weitere Lizenzgebühren anfallen. Für diesen Fall behalte ich mir ferner die Einleitung sämtlicher rechtlicher Schritte vor. Die Löschung wird von mir nach Ablauf der Frist geprüft. Ich weise Sie hiermit vorsorglich darauf hin, dass es Ihnen überdies nicht mehr gestattet ist, das Bild künftig im Rahmen der Creative-Commons-Lizenz zu nutzen, weil diese für den Lizenznehmer (auch Sie) zeitlich unbefristet und irreversibel erlischt, sobald er gegen die Lizenz verstoßen hat (vgl. Ziffer 1.h. des Lizenztextes: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode – „Mit “Sie” bzw. “Ihnen” ist die natürliche oder juristische Person gemeint, die […] zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungen dieser Lizenz verstoßen […] hat […]“). Durch die offensichtliche Nichteinhaltung der Lizenzbestimmungen ihrerseits (u.a. fehlender Urhebervermerk) liegt ein solcher Verstoß unbestreitbar vor. Insofern könnten Sie das Bild auch dann nicht weiternutzen, wenn Sie die fehlenden Pflichtangaben, etwa die Urhebernennung, ergänzen würden.

Zum Schluss möchte ich klarstellen, dass aus meiner Sicht auch das sowieso erforderliche Entfernen des Bildes aus Ihrem Onlineangebot die ihrerseitige Zahlung des obigen Vergleichsbetrags nicht abwenden kann, weil die Lizenzgebühr durch eine kostenpflichtige Bildnutzung in der Vergangenheit zustande kommt. Für den Fall, dass Sie das Bild auch in Zukunft weiternutzen möchten, können Sie gerne eine zweite Lizenz zu meinen regulären Konditionen (also ohne den Verletzerzuschlag) erwerben, die eine weitere Nutzung zulässt. Nennen Sie mir bei Interesse bitte einfach die erforderlichen Eckdaten wie bspw. Nutzungsdauer oder Bildgröße und ich stelle Ihnen gerne eine entsprechende Rechnung aus. Es wäre aber notwendig, dass wir uns diesbezüglich unbedingt vor dem Ablauf der gesetzten Frist einigen. Dies ist die einzige Möglichkeit, das Bild nach Ablauf der obigen Frist legal weiterzunutzen und bei Weiternutzung der Einleitung rechtlicher Schritte zu entgehen.

Bis zum 27.01.2017 werde ich keine weiteren Schritte einleiten. Bis zu diesem Datum erwarte ich die Löschung des Bildes sowie die Zahlung des Vergleichsbetrags. Bei rechtzeitiger Erfüllung dieser Bedingungen betrachte ich die Angelegenheit sofort als erledigt und werde in dieser Sache nichts mehr unternehmen.

Ich hoffe, Sie würdigen mein Entgegenkommen und tragen zu einer außergerichtlichen Einigung bei. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Nachricht mit einer kurzen Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Wolf

Bitte beachten Sie unsere neue Adresse seit dem 15.09.2016: Rottendorfer Straße 2c, 97072 Würzburg!

 

TW PHOTOMEDIA ®

Rottendorfer Str. 2c

97072 Würzburg

Deutschland / Germany

Wir freuen uns auf Ihren Besuch unter www.tw-photomedia.de!


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Christoph Pallaske (15. Januar 2017). Die CC-Falle | Thomas Wolf stellt Fotos unter CC BY SA bei Wikimedia ein – nur um selbst Urheberrechtsverletzungs-Abmahnungen einzuklagen. Historisch Denken | Geschichte machen. Abgerufen am 2. November 2024 von https://doi.org/10.58079/po4a


19 Antworten auf „Die CC-Falle | Thomas Wolf stellt Fotos unter CC BY SA bei Wikimedia ein – nur um selbst Urheberrechtsverletzungs-Abmahnungen einzuklagen“

  1. Ich bin über das OER Podcast auf den Fall aufmerksam geworden. Danke für die Darstellung. Ich habe mir eine entsprechende WordPress Function zum verhindern von Anhangs-Seiten notiert. Muss man schon auf dem Schirm haben, hätte ich aber nicht dran gedacht. Freut mich dass die Situation scheinbar ohne Kosten ausgegangen ist.

  2. Gibt es Sie überhaupt, Herr Wolf?
    Oder sind Sie ein Phantom?

    An was für einen Laden bin ich geraten?
    Was liegt vor, sich augenscheinlich zu verleugnen?
    Haben Sie etwa Gründe, ein schlechtes Gewisses zu haben?

    • Wenn ein Absender eine Adresse angibt, so wie Sie, dann erwartet man, dass er die Annahme ordnungsgemäß versandter Briefe nicht verweigert.
    • Nach Auskunft der Post haben Sie noch nicht einmal den eingeschriebenen Brief vom 28.02. 2017 entgegengenommen.
    • Alle seit dem 25.02. an Sie geschickten e-mails blieben unbeantwortet.
    • Vertrauenswürdige Geschäftsleute geben Telefonnummern an, unter denen man Sie erreichen kann. Auch hier haben Sie sich augenscheinlich verleugnet.

    Wollen Sie Ihre Geschäftspartner auf den Arm nehmen?
    Es ist ein Witz, wenn Sie in Ihrem Brief vom 24.02.2017 auf S. 2 schreiben: „Sollten Sie Ihrerseits Fragen haben, so erreichen Sie uns unter „ur@foto-tw.de“ .

    Was soll dieser Satz, wenn Sie nicht reagieren?

    Hans-Jürgen Günther

  3. Bin etwas überrascht, dass Herr Wolf schreibt “solange der Urheber in folgender Form kenntlich gemacht wird: © Thomas Wolf”. Soweit ich weiß, schließt sich das klassische © und Creative Commons gegenseitig aus. Also entweder volles Copyright oder Creative Commons. Bin aber kein Jurist und freue mich, falls da jemand mehr weiß.

    1. Mit dem Copyrightzeichen wird üblicherweise der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts bezeichnet. Creative Commons und andere freien Lizenzen bewirken die Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts an die Allgemeinheit, das erlischt, wenn die Lizenzbedingungen nicht eingehalten werden. Copyrightzeichen und CC schließen sich daher keinesfalls aus. Der Urheber bleibt Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte und kann unabhängig von möglichen CC-oder anderen freien Lizenzen vertraglich verlangen, dass man das Copyrightzeichen verwendet.

      CC-lizenzierte Bilder sind kein Freigut. Die kostenlose Nutzungsmöglichkeit setzt voraus, dass man die Lizenz einhält, was vor allem bedeutet, dass man Autor nennt und Lizenz verlinkt. Die Nennung des Autors bedeutet Angabe seines Namens oder Pseudonyms. Sofern auf einer Internetseite für die Rechtewahrnehmung relevante Informationen vorhanden sind, kann zusätzlich ein Link zu dieser Seite verlangt werden. SONST NICHTS. Genauen Vorgaben, wie genau die Attribuierung auszusehen hat und wo sie anzubringen ist, hat CC bewusst eine Absage erteilt. Wird das Copyrightzeichen vor dem Namen weggelassen, ist die Lizenz nach meiner Rechtsauffassung trotzdem nicht verletzt.

      Dafür muss man kein Jurist sein, sondern lediglich in der Lage, einen langen juristischen Lizenztext zu verstehen, was , wenn man sich Mühe gibt, durchaus auch Nicht-Juristen möglich ist.

  4. Ich denke auch, dass Wikipedia/Wikimedia an dieser Stelle einschreiten sollte. Hier wird z. B. Wolfs Kölner Dom bei Nacht als “exzellentes Bild” ausgewiesen und damit bevorzugt zur Nutzung weiterempfohlen.

    M. E. kann es nicht die Lösung sein, dass sich Abmahn-Opfer über den Rechtsweg dagegen wehren müssen, denn die Masche funktioniert ja auch in erheblichem Maße über Einschüchterung. Außerdem kostet so ein Rechtsstreit dennoch Zeit, Geld und Nerven. Soweit ich das ersehe, wird Wikipedia hier als Instrumentarium zur Verbreitung kommerzieller Inhalte missbraucht, was den Grundsätzen der freien Enzyklopädie entgegensteht.

      1. Wikipedia hat da gar keine Handhabe – dies ist allein eine Angelegenheit zwischen dem Nachnutzer und Thomas Wolf.

        Es ist halt ein verbreiteter Irrtum, dass man Inhalte – auch z.B. Texte – von Wikipedia “einfach so” nachnutzen und kopieren könnte. Dem ist nicht so, das steht auch ausdrücklich in den Nutzungsbedingungen:
        https://wikimediafoundation.org/wiki/Terms_of_Use/de
        … aber leider liest die ja niemand.

  5. Wo ist das Problem? Wenn ihr alles richtig gemacht habt, dann geht halt vor Gericht und lasst Thomas Wolf abblitzen. Und wenn nicht, habt ihr halt einen Fehler gemacht und müsst löhnen …

  6. Ich versuche mal sachlich ranzugehen

    1. Lizenz
    Das Bild steht unter einer Lizenz, die die kostenlose Weiternutzung unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Das war der Sinn von einheitlichen Lizenzen wie CC. Im Fall des Bildes unter Nennung und Verlinkung der CC-BY-SA 3.0 und der Nennung in der angegebenen Form. Das ist bei jeder Lizensierung von Material Dritter so, bei CC gibt da verschiedene Varianten. Die Bilder gehen nicht auf andere über oder sind bei dieser Lizenz nach eigenen Vorstellungen zu verwenden.

    Offensichtlich wurden die Bedingungen nicht eingehalten.

    Damit steht dem Eigentümer des Materials grundsätzlich das Recht zu, sich gegen diese Vereinnahmung zu wehren. Und gegen die weitere Nutzung vorzugehen bzw. diese zu untersagen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die selbst gewählte Software auf dem eigenen Server/Webspace das Problem verursacht oder das bewusst manuell “in HTML” getan wurde.
    Ich glaube auch kaum, dass es hier einen Weg raus aus der rechtlichen Misslage gibt, aber ein Anwalt kann dazu mehr sagen.

    2. Die Höhe
    Folgt man den Links, dann scheinen die Ansprüche zu hoch gegriffen. Dagegen dürfte es Mittel geben, die aber unbedingt mit einem Anwalt besprochen werden sollten. Ist blöd, aber wenn man rechtliche Verstöße begeht, es kann sich halt auswirken und man nimmt es hin oder wehrt sich. In dem Fall sieht es (nur) nach Begrenzung aus.

    3. Anforderungen an die Domain-Nennung
    Ob das so richtig ist oder im Rahmen der Lizenz, muss wohl gerichtlich festgestellt werden. Folgt man den Links, dann wird das in Frage gestellt, aber niemand geht bisher dagegen vor… Den Aufwand wollte wohl noch niemand betreiben oder die Aussichten sind unklar. Insofern empfiehlt sich die Einhaltung der Vorgaben.

    4. Wikimedia/Wikipedia
    Nein!
    Warum sollten sie?
    So weit ich das sehe, stellt der Nutzer „Der Wolf im Wald“ das Bild (seine Bilder?) relativ klar zur Verfügung. Und die Bilder haben seit Anbeginn diese Bedingung (siehe oben bei 3. bzw. in der Versionsgeschichte auf Commons). Es gibt da noch ganz andere Personen mit anderen Bedingungen und unklareren bzw. weniger erkennbaren Formulierungen, die aber auch die Regeln von Commons einhalten. Der genannte Nutzer verstößt damit gegen keine Regel der Wikipedia (im Gegensatz zu dem Lizenzverstoß bei SeGu) und es gibt keine Handhabe oder keinen Ansatz, ihn zu verbannen.
    Auch sind weder die Wikimedia Foundation noch Wikimedia e.V. die juristische Instanz, die für das Verhalten von Dritten auf Seiten von Dritten mit dem auf einem Wikimedia-Projekt zur Verfügung gestellten Material juristische Auseinandersetzungen führt. Das Ziel des Vereins ist die Bereitstellung von freiem Material unter bestimmten Mindestbedingungen und das ist (so weit ich das erkennen kann) in dem Fall mit dem Bild auch geschehen. Das Ziel ist es nicht, dass nur CC0 bzw. gemeinfreie Werke eingestellt werden dürfen und damit für Dritte ohne weitere Prüfung frei nutzbar sind. (Dafür gibt es ja andere Plattformen wie Pixabay, Unsplash, gratisography, publicdomainarchive o.ä.)

    5. Grundlegendes
    Wenn man Material aus der Wikipedia oder (hier) aus Commons verwendet, muss die Auseinandersetzung mit dem Urheberrecht und den Lizenzen vorher erfolgen. Klingt hart, aber sollte insbesondere im Lern-/Schulumfeld grundlegend sein. Man kann an der Stelle natürlich doof finden, dass jemand seine Rechte wahrnimmt. Die NPD findet das regelmäßig doof, verwendet aber immer wieder Bilder und bekommt regelmäßig auf den Deckel. Die Frage ist also grundsätzlich zu stellen in Bezug auf Wahrnehmung von Rechten, unabhängig vom Empfänger. Einige Fotografen, die ihr Material bei Commons einstellen gehen da liebevoller vor, andere schicken gleich den Anwalt, andere entscheiden je nach Empfänger.
    Abgesehen vom moralisch sehr fragwürdigen Versuch/”Angebot” mit dem hohen Betrag (Kapitalismus in Reinform…) sehe ich aber keinen Grund für Verbannung o.ä. So erschreckend der Versuch auch gerade persönlich sein mag. aber ich sehe nicht, wo hier die Skandalisierung zu suchen ist (abgesehen vom Betrag).

    Und 6. SeGu
    Ich mag die Plattform, aber die Kennzeichnung der Bilder ist da an sehr vielen Stellen nicht entsprechend der Lizenz. Das da jetzt erst was kommt, ist überraschend. Ich nehme mal als Beispiel ganz willkürlich:
    Schlagwortsuche – Themen+Begriffe – Politik+Herrschaft – Herrscherbilder
    oder als Link: http://segu-geschichte.de/category/herrscherbilder/

    a) Auf der Seite ist nicht ein einziges(!) Bild gekennzeichnet (muss es aber auch bei Bearbeitung/im Ausschnitt, außer sie sind 100% alle gemeinfrei).
    b) Auch in den Artikeln ist die Kennzeichnung an vielen Stellen problematisch. Der Bildnachweis bei Public Domain ist ein “nice to have”. Aber ich nehme gleich mal den Artikel zu Hitler: Eine Angabe “Bildnachweis s. Quelle 1” ist schon mal fragwürdig, außer es verbirgt sich danach ein eigenes Bild oder eines ohne Angabepflicht. Hingegen eine Angabe wie bei Quelle 3 entspricht dann nicht der CC-BY-SA: “Bildnachweis (CC BY SA BArchBot, Wikimedia): Bild anklicken” Da fehlen diverse Informationen, Links etc., der Eigentümer ist falsch angegeben und die Infos müssen direkt da stehen, nicht irgendwo per Klick. Das Bundesarchiv hat aktuell also wahrscheinlich noch niemanden beauftragt, ihre Rechte wahrzunehmen. Aber hier werden eine Reihe der Pflichten verletzt, die bei CC-BY-SA vorgeschrieben sind (oder man lizensiert das halt auf anderem Weg mit eigenen Regeln).

    Damit Nutzer hier ein wenig Hilfe bekommen, gibt es seit Anfang 2016 sogar von Wikimedia den Lizenzhinweisgenerator: https://lizenzhinweisgenerator.de/ Das gibt es als Plus vom Verein Wikimedia als Hilfe obendrauf, obwohl grundsätzlich die Dritten für ihre Nutzung anderer Werke verantwortlich sind und Creative Commons nochmal ein anderer Verein ist.
    Der gibt als Hilfe (aber nicht als rechtliche Beratung!) den zu verwendenden Text aus. Im Beispiel Neuschwanstein 2013 sogar inkl. der geforderten Domain und beim Bild vom Bundesarchiv mit allen richtigen und notwendigen Angaben. Und immer mit den zugehörigen Links, die bei Version 3.0 gefordert sind!

    Artikel dazu gab es bei den einschlägigen Stellen, z.B. https://netzpolitik.org/tag/lizenzhinweisgenerator/ oder ganz offiziell beim Bundesministerium für Bildung und Forschung: http://open-educational-resources.de/lizenzhinweisgenerator/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.